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Erdwärme wird überwiegend über Erdwärmesonden genutzt. Erdwärmesonden sind geschlossene Kunststoffrohrsysteme, die meistens in 40 100 m tiefen Bohrlöchern installiert werden. In den Rohrsystemen zirkuliert ein Wasser-Sole-Gemisch, das dem umgebenden Gestein Wärme entzieht. Mithilfe einer Wärmepumpe wird die gewonnene Erdwärme anschließend auf das gewünschte Heiztemperaturniveau angehoben. Erdwärmesonden beziehen die Wärme größtenteils aus dem Wärmestrom der Erde.
Mit dieser Internetanwendung können Sie einen kostenlosen grundstücksbezogenen Standortcheck zum oberflächennahen geothermischen Potenzial für eine Erdwärmesondennutzung bis 100 m Tiefe durchführen. Dieser Check ermöglicht eine erste Abschätzung zur generellen Eignung eines Standortes und gibt Hinweise auf das Genehmigungsverfahren.
Konkrete Informationen zur Dimensionierung einer Anlage bis 30 kW können über eine weiterführende kostenpflichtige Stellungnahme in Auftrag gegeben werden.
Die im Boden also in den obersten 2 m der Erdschicht gespeicherte Energie kann oberflächennah durch Erdwärmekollektoren entzogen werden. Die entzogene Energie wird vor allem in den Sommermonaten durch die Sonneneinstrahlung und ganzjährig durch die Wärme im Niederschlags- und Sickerwasser nachgeliefert. Die Standorteigenschaften müssen daher so günstig sein, dass der Boden ausreichend Energie aufnehmen, speichern und abgeben kann. Dieser Standortcheck bezieht sich auf Erdwärmekollektoren, die als lang gestreckte oder spiralförmige, horizontale Rohrleitungen verlegt werden. Sie werden unterhalb der Frostgrenze in einer Tiefe von maximal 1,5 m eingebaut.
Bei der grundstücksbezogenen Abfrage erhalten Sie einen kostenlosen Standortcheck über die Nutzungseignung des Bodens für horizontale Erdwärmekollektoren. Dieser Check ermöglicht eine erste Abschätzung zur generellen Eignung eines Standortes für eine Erdwärmekollektorennutzung. Er ersetzt keine detaillierte Standortuntersuchung.
Der GD NRW weist ausdrücklich darauf hin,
dass die Informationen, die in dieser Internetanwendung bereitgestellt werden, weder geowissenschaftliche Untersuchungen vor Ort noch fachliche Beratungen, Stellungnahmen oder Begutachtungen ersetzen.
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